Kunden liefern die Waren selbstständig an den angegebenen Abgangsort ODER entsprechend Ihrer Anforderung.
Wenn die Fracht vom Absender (Tür zu Tür, Tür zu Station) gesendet wird, muss die Fracht 5-7 Tage vor der Aufgabe zugestellt werden.
Beim Versand von Sammelgut darf das Gewicht eines Pakets 2 Tonnen und die Länge 3 Meter nicht überschreiten. Andernfalls wird den Erhöhungsfaktor zu dem Preissatz angewendet. Wenn die Höhe eines Pakets 2 m oder mehr beträgt, wird die Höhe 2,6 m verrechnet. Wenn die Breite eines Pakets 2 m oder mehr beträgt, wird die Breite 2,3 m verrechnet.
Die Auslieferung der Fracht an den Abfahrtsbahnhof erfolgt spätestens 3 Tage vor Abfahrt des Zuges.
Bei Bedarf erfolgt die Zollabfertigung spätestens 2 Tage vor Abfahrt des Zuges.
Der Versender stellt Dokumente für die Zollabfertigung sowie die für Zollabfertigungsprozedur für Import und Export erforderlichen Exportlizenzen zur Verfügung.
Der Laderaum wird vor der Abfahrt des Zuges überprüft und bestätigt
REGELUNG DER